• News & Events

      Keine Ergebnisse gefunden

    • Sonstige Informationen

        Keine Ergebnisse gefunden

      Alle Suchergebnisse anzeigen schließen

      Stufenplan für weitere Lockerungen in Gastronomie, Tourismus und Veranstaltungsbranche

      25. Juni 2020

      Heute wurde im Ministerrat der Fahrplan weiterer Lockerungsschritte für die Gastronomie und Veranstaltungswirtschaft präsentiert. Weiterhin sind alle Lockerungen abhängig von der virologischen und epidemiologischen Entwicklung – diese wird laufend evaluiert. Details zu den neuen Lockerungen und laufend aktuelle Informationen für den Tourismus-Bereich stehen auf www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung. Mit 1. Juli gelten folgende Lockerungen und Vereinfachungen:…

      Heute wurde im Ministerrat der Fahrplan weiterer Lockerungsschritte für die Gastronomie und Veranstaltungswirtschaft präsentiert. Weiterhin sind alle Lockerungen abhängig von der virologischen und epidemiologischen Entwicklung – diese wird laufend evaluiert.

      Details zu den neuen Lockerungen und laufend aktuelle Informationen für den Tourismus-Bereich stehen auf www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.

      Mit 1. Juli gelten folgende Lockerungen und Vereinfachungen:

      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie sind nicht mehr zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Die Empfehlung bleibt aufrecht.
      • Gastronomische Betriebe können ihre Geschäftslokale für Gäste zwischen 00 (NEU) und 01.00 Uhr früh öffnen. Die Sperrstundenregelung gilt nicht für geschlossene Gesellschaften, wenn die Teilnehmer dem Lokalbesitzer 3 Tage davor bekanntgegeben werden.
      • Für Buffets im Gastronomiebereich gelten künftig die gleichen erleichterten Bestimmungen, wie für den gastronomischen Bereich der Beherbergung. Selbstbedienung kann daher angeboten werden, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

      Um die Planungssicherheit für die Veranstaltungswirtschaft zu gewährleisten, wurde ein Stufenplan verabschiedet:

      • Seit 29. Mai 2020 sind Veranstaltungen für bis zu 100 Personen zulässig.
      • Mit Juli 2020 werden zudem Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen zulässig.
      • Mit August 2020 werden Veranstaltungen für bis zu 200 Personen zugelassen sein. (Hochzeiten etc.) Mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind dann in geschlossenen Räumen bis zu 500 Personen und im Freiluftbereich bis zu 750 Personen zulässig.
      • Mit 1. August 2020 besteht zusätzlich die Möglichkeit nach einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde, Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit bis zu 000 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 1.250 Personen im Freiluftbereich abzuhalten.
      • Ab September sollen Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 10.000 Personen im Freiluftbereich möglich sein.

      Fach- und Publikumsmessen sind mit Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zulässig. Neu ist, dass künftig auch Vorträge, Seminare etc. im Rahmen dieser Fach- und Publikumsmessen unter den gleichen Regelungen möglich sind.

      Schließen