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      Schrittweise Öffnungspläne der Regierung

      6. April 2020

      Ab 14. April können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen: Max. 400m² Verkaufsfläche Nur 1 Kunde pro 20 m² Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden Bau- und Gartenmärkte können auch bereits ab 14. April…

      Ab 14. April können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen:

      • Max. 400m² Verkaufsfläche
      • Nur 1 Kunde pro 20 m²
      • Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle
      • Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
      • Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden

      Bau- und Gartenmärkte können auch bereits ab 14. April aufsperren unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich.

      Die 400 m² Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren. Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen. Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen

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