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      Neue „Reise-Verordnung“ und arbeitsrechtliche Auswirkungen

      28. Juli 2020

      Mit der neuen „Reise-Verordnung“ des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurde eine neue Rechtsgrundlage über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung der COVID-Pandemie erlassen. Die Verordnung differenziert bei der Einreise grundsätzlich nach Herkunftsländer gemäß Anlage A1 (Download Anlage A1) Herkunftsländer gemäß Anlage A2 (Download Anlage A2) Dadurch kommt es zu…

      Mit der neuen „Reise-Verordnung“ des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurde eine neue Rechtsgrundlage über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung der COVID-Pandemie erlassen.

      Die Verordnung differenziert bei der Einreise grundsätzlich nach

      Dadurch kommt es zu strengeren Regeln bei der Einreise aus dem Schengenraum, Andorra, Bulgarien, Irland, Kroatien, Monaco, Rumänien, San Marino, Vatikan, Großbritannien oder Zypern. Bei diesen Herkunftsländern ist nun grundsätzlich ein negatives Gesundheitszeugnis vorzuweisen, das nicht älter als 72 Stunden ist, und zusätzlich eine 10-tägige Quarantäne anzutreten.

      Sämtliche Rechtsgrundlagen stehen hier zur Verfügung.

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