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      Neue Corona-Regelungen

      21. September 2020

      Die Regierung hat folgende Neuerungen für die Bereiche Gastronomie und Hotellerie im Rahmen einer Pressekonferenz verlautbart: Für Gäste besteht, ausgenommen auf den Sitzplätzen, wieder Mund-Nasenschutz Pflicht. Private Feiern und Veranstaltungen im Gastronomiebereich, wie zB Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern, sind im Innenbereich nur mehr bis maximal 10 Personen möglich. Ausgenommen sind Begräbnisse, wo weiterhin bis zu 50 Personen im…

      Die Regierung hat folgende Neuerungen für die Bereiche Gastronomie und Hotellerie im Rahmen einer Pressekonferenz verlautbart:

      • Für Gäste besteht, ausgenommen auf den Sitzplätzen, wieder Mund-Nasenschutz Pflicht.
      • Private Feiern und Veranstaltungen im Gastronomiebereich, wie zB Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern, sind im Innenbereich nur mehr bis maximal 10 Personen möglich. Ausgenommen sind Begräbnisse, wo weiterhin bis zu 50 Personen im Innenbereich zulässig sind. Im Außenbereich bleibt die Obergrenze ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit max. 100 Personen bestehen.
      • Die Konsumation von Getränken und Speisen im Innenbereich ist ausschließlich nur mehr auf Sitzplätzen möglich.
      • Pro Tisch sind maximal 10 Personen zulässig.
      • Die allgemeine Sperrstunde, gilt nun auch für private Feiern und Veranstaltungen wird mit 1:00 Uhr festgelegt.
      • Für Großveranstaltungen, zB im Bereich Kultur oder Sport, bleiben die Obergrenzen mit 1.500 Personen im Innenbereich und 3.000 Personen im Außenbereich unter Einhaltung der Vorschriften (zB Präventionskonzept, zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze,…) aufrecht.
      • Die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung  bis Ende 2021 wurde seitens der Regierung zugesichert.
      • Die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht wird zusätzlich auch auf Märkte und Messen im Außenbereich ausgedehnt.

      Sobald die Verordnung des Ministeriums mit den detaillierten Regelungen vorliegt, werden wir umgehend informieren.

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