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      Kurzarbeit

      23. März 2020

      Das AMS hat zugesagt, die Auszahlungen in deutlich verkürzter Frist (30 Tage) abzuwickeln. Für Betriebe denen diese Frist zu lange ist, bemüht sich die WKO mit den Banken um eine Vorfinanzierungsmöglichkeit. Die Hausbank ist für Betriebe mit Liquiditätsengpässen erster Ansprechpartner und Partner. Sollten Unklarheiten auftreten, können sich Unternehmen an die eigens dafür eingerichtete Kompetenzstelle in…

      Das AMS hat zugesagt, die Auszahlungen in deutlich verkürzter Frist (30 Tage) abzuwickeln. Für Betriebe denen diese Frist zu lange ist, bemüht sich die WKO mit den Banken um eine Vorfinanzierungsmöglichkeit. Die Hausbank ist für Betriebe mit Liquiditätsengpässen erster Ansprechpartner und Partner. Sollten Unklarheiten auftreten, können sich Unternehmen an die eigens dafür eingerichtete Kompetenzstelle in der WKÖ wenden.

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