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      Hausverstand ist der beste Reiseschutz

      15. Juli 2020

      Unternehmer appellieren an Mitarbeiter bei Auslandsreisen oder Heimaturlauben, den Hausverstand und Eigenverantwortung in den Koffer zu packen! Urlaub hat jeder verdient und ist für jeden wichtig. Die meisten Betriebe haben ihre Mitarbeiter während der COVID-19 Krise in Beschäftigung gehalten und gut durch die Krise gebracht – jetzt ist auch Solidarität bei den Mitarbeitern gefragt. Bei…

      Unternehmer appellieren an Mitarbeiter bei Auslandsreisen oder Heimaturlauben, den Hausverstand und Eigenverantwortung in den Koffer zu packen!

      Urlaub hat jeder verdient und ist für jeden wichtig. Die meisten Betriebe haben ihre Mitarbeiter während der COVID-19 Krise in Beschäftigung gehalten und gut durch die Krise gebracht – jetzt ist auch Solidarität bei den Mitarbeitern gefragt.
      Bei Auslandsreisen gilt daher ein Appell an den Hausverstand und die Eigenverantwortung – damit nach der Heimkehr die Kollegen und der Betrieb nicht gefährdet werden.
      COVID-19: Urlaub & Entgeltfortzahlung:

      Die beginnende Urlaubssaison verursacht in Betrieben eine Vielzahl an Fragen zum Thema „COVID und Urlaub“. Die WKO Oberösterreich setzt sich in diesem Zusammenhang intensiv für eine praxisnahe Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen ein und steht mit einem umfangreichen rechtlichen Informations- und Beratungsangebot bei konkreten Fragen zur Verfügung.

      • In diesem Zusammenhang wurde unter Einbindung der Sozialpartner auch ein Handbuch „COVID-19: Urlaub und Entgeltfortzahlung“ mit dem Ministerium entwickelt.
      • In diesem Handbuch befinden sich detaillierte Erläuterungen, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen die Reise in eine Region mit Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5 und 6) oder welche Auskunftspflichten die Dienstnehmer gegenüber dem Dienstgeber hinsichtlich der Urlaubsaktivitäten haben.
      • Erfolgt beispielsweise die Rückreise aus einem Land, für das Beschränkungen bei der Einreise nach Österreich bestehen, ist eine Einreise und in weiterer Folge der Rückkehr an den Arbeitsplatz nur mit einem Gesundheitszeugnis über einen negativen SARS-CoV-2-Test oder nach einer 14-tägigen Heimquarantäne zulässig.
      • Liegt bereits bei der Ausreise eine Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5 oder 6) für die Urlaubsdestination vor, besteht für den Dienstnehmer während der anschließenden Heimquarantäne nach Rückkehr aus diesem Land kein Entgeltfortzahlungsanspruch und in weiterer Folge auch kein Erstattungsanspruch gemäß Epidemiegesetz.
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