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      Härtefallfonds-Kriterien wurden erweitert! Auch Gründer bekommen Geld, Ober- und Untergrenzen fallen als Zugangskriterien weg!

      1. April 2020

      Mit neue Kriterien startet die Phase 2 des Härtefallfonds. Auch Unternehmer, die im Monat mehr als 5.000 Euro brutto verdient haben, werden laut dem Finanzministerium in der zweiten Auszahlungsphase anspruchsberechtigt. Bisher galten besser verdienende Selbstständige nicht als „Härtefälle“ und waren vom Bezug aus dem 1 Mrd. Euro schweren Härtefallfonds ausgeschlossen. Ebenfalls entfallen soll die Untergrenze…

      • Mit neue Kriterien startet die Phase 2 des Härtefallfonds. Auch Unternehmer, die im Monat mehr als 5.000 Euro brutto verdient haben, werden laut dem Finanzministerium in der zweiten Auszahlungsphase anspruchsberechtigt. Bisher galten besser verdienende Selbstständige nicht als „Härtefälle“ und waren vom Bezug aus dem 1 Mrd. Euro schweren Härtefallfonds ausgeschlossen.
      • Ebenfalls entfallen soll die Untergrenze von rund 5.500 Euro (jährliche Geringfügigkeitsgrenze). Allerdings müsse zum Nachweis einer tatsächlichen Selbständigkeit eine SV-Anmeldung erfolgt sein und im letztverfügbaren Steuerbescheid bzw. im Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide müssen Einkünfte aus Selbstständigkeit deklariert sein.
      • Auch Jungunternehmer mit einer SV-Anmeldung zwischen dem 1. Jänner 2020 und dem 15. März 2020 werden neu als Anspruchsberechtigte in die Kriterien aufgenommen. Bisher musste die Gewerbeberechtigung bis 31. Dezember 2019 eingetragen worden sein.

      Die Regierung reagiert damit auf unsere Anregungen, denn alle die Hilfe brauchen, müssen auch Hilfe bekommen.

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