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      Härtefall-Fonds 2 – Verbesserungen und Online-Antrag

      5. Mai 2020

      Folgende Verbesserungen hat die Regierung für den Härtefall-Fonds 2 nun umgesetzt: Erweiterung des Betrachtungszeitraumes auf sechs Monate – innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden. Einführung einer Pauschalförderhöhe von 500,- Euro pro Monat – für Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten keinen Gewinn erwirtschaften konnten oder bei…

      Folgende Verbesserungen hat die Regierung für den Härtefall-Fonds 2 nun umgesetzt:

      • Erweiterung des Betrachtungszeitraumes auf sechs Monate – innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden.
      • Einführung einer Pauschalförderhöhe von 500,- Euro pro Monat – für Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten keinen Gewinn erwirtschaften konnten oder bei denen die errechnete Förderhöhe weniger als 500,- Euro ergeben würde.
      • Jungunternehmer, die ab 1.1.2018 (bisher 1.1.2020) gegründet haben, können auch ohne Einkommensteuerbescheid pauschal 500,- Euro beantragen.
      • Berücksichtigung des Corona-Familienhärteausgleichs: Die Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung der Unterstützung.
      • COVID-19-bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sie werden bei der Förderhöhe ebenso berücksichtigt wie Nebeneinkünfte.
      • Bei Förderungen bis 500,- Euro erfolgt im jeweiligen Betrachtungszeitraum keine Anrechnung von Auszahlungsbeträgen aus der Phase 1 mehr.

      Hier geht es zum Online-Antragsformular

      Wenn Sie bereits Anträge eingereicht haben, müssen diese nicht erneut eingereicht werden. Sie werden nach den aktuellen Richtlinien geprüft, wodurch sich möglicherweise eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation ergeben kann. Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen möchten, dann schreiben Sie bitte an die für Ihren Antrag zuständige Landeskammer eine Nachricht. Dabei werden Ihre Geschäftsfall-Zahl, die Sie per Mail nach dem bereits eingereichten Antrag erhalten haben, benötigt.

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