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      Detailbestimmungen zu Vergütung des Verdienstentgang gemäß Epidemiegesetz

      28. Juli 2020

      Durch die „Berechnungs-Verordnung“ des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und einem ergänzenden Erlass über nähere Vorgaben zur Berechnung der Höhe der Vergütung des Verdienstentgangs für selbständig erwerbstätige Personen und Unternehmungen, sowie die Vergütung des Verdienstentgangs für Unselbständige, stehen nun wichtige Detailinformationen für die Beantragung und eine möglichst rasche Abwicklung der bereits eingereichten Anträge…

      Durch die „Berechnungs-Verordnung“ des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und einem ergänzenden Erlass über nähere Vorgaben zur Berechnung der Höhe der Vergütung des Verdienstentgangs für selbständig erwerbstätige Personen und Unternehmungen, sowie die Vergütung des Verdienstentgangs für Unselbständige, stehen nun wichtige Detailinformationen für die Beantragung und eine möglichst rasche Abwicklung der bereits eingereichten Anträge zur Verfügung.

      Berechnung der Vergütung für den Verdienstentgang nach behördlichen Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz 1950 für selbständig erwerbstätige Personen und Unternehmungen bzw. deren Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.

      Die Richtigkeit der Berechnung ist durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter iSd Verordnung zu bestätigen. Bei der Vorlage von Prognosedaten ist die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Planung zu bestätigen. Diese Verordnung trat am 22. Juli 2020 in Kraft.

      » Aktuelle EpG 1950-Berechnungs-Verordnung
      » Aktueller Erlass BMSGPK
      » Beispiele zum Berechnungsformular

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