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      Anhebung der Mindestförderung und Comeback-Bonus

      4. Juni 2020

      die Bundesregierung hat nun die überarbeitete Richtlinie für den Härtefall-Fonds veröffentlicht. Mit der Anhebung der Mindestförderung auf 500 Euro und dem zusätzlichen Comeback-Bonus von 500 Euro pro Monat sowie der Verdoppelung der förderbaren Monate von 3 auf 6 bringt diese Korrektur weitere deutliche Verbesserungen für die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer. Das Antragsformular finden Sie hier.  Ein Überblick über…

      die Bundesregierung hat nun die überarbeitete Richtlinie für den Härtefall-Fonds veröffentlicht. Mit der Anhebung der Mindestförderung auf 500 Euro und dem zusätzlichen Comeback-Bonus von 500 Euro pro Monat sowie der Verdoppelung der förderbaren Monate von 3 auf 6 bringt diese Korrektur weitere deutliche Verbesserungen für die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer.

      Das Antragsformular finden Sie hier

      Ein Überblick über alle weiteren zur Verfügung stehenden Unterstützungsmaßnahmen ist auf dem Coronavirus-Infopoint verfügbar.

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