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      Abholen von Speisen in der Gastronomie – Auflagen

      9. April 2020

      In den heimischen Gastronomiebetrieben dürfen Speisen vorbestellt und abgeholt werden. Diese Selbstabholung ist allerdings mit strengen Auflagen verbunden. Das Abholen von Speisen ist für Kunden dann möglich, wenn Speisen mittels Bestellsystem (telefonisch oder per Mail) vorbestellt und nicht vor Ort ausgewählt wurden, die Speisen nicht vor Ort konsumiert werden (d. h. Speisen verpacken, Eis in Eisboxen,…

      In den heimischen Gastronomiebetrieben dürfen Speisen vorbestellt und abgeholt werden. Diese Selbstabholung ist allerdings mit strengen Auflagen verbunden.

      Das Abholen von Speisen ist für Kunden dann möglich, wenn

      • Speisen mittels Bestellsystem (telefonisch oder per Mail) vorbestellt und nicht vor Ort ausgewählt wurden,
      • die Speisen nicht vor Ort konsumiert werden (d. h. Speisen verpacken, Eis in Eisboxen, keine Abgabe in offenen Tüten oder Bechern),
      • bei der Übergabe der auch sonst vorgeschriebene Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird,
      • die Betriebsstätte grundsätzlich nach außen ersichtlich geschlossen ist,
      • das Betreten nur für jene Kunden zulässig ist, die vorher bestellte Speisen abholen,
      • wenn dafür gesorgt wird, dass Personen nach Möglichkeit nur einzeln ins Lokal gelassen werden, oder durch andere geeignete Vorkehrungen sichergestellt wird, dass der Sicherheitsabstand eingehalten wird,
      • Massenansammlungen im oder vor dem Lokal vermieden werden und über das Abholen hinaus kein weiteres Verweilen im oder vor dem Lokal erfolgt.
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